AGB
für die Reiseorganisation „come2africa“
Stand: März 2026
1. Vertragsparteien
Der Vertrag kommt zustande zwischen
come2africa (nachfolgend „Veranstalter“)
und dem/der Reisenden (nachfolgend „Kunde“).
2. Gegenstand der Leistungen
Der Veranstalter bietet individuelle Reisen, Selbstfahrer‑Touren sowie geführte Reisen im südlichen Afrika an.
Die konkreten Leistungen (Reiseroute, Unterkünfte, Fahrzeug, Aktivitäten usw.) ergeben sich aus der schriftlichen Offerte bzw. Reisebestätigung.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag tritt in Kraft, sobald der Kunde die schriftliche Offerte bestätigt (per E‑Mail oder Nachricht) und die im Angebot genannte Anzahlung leistet.
Mit der Annahme bestätigt der Kunde, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
4. Preise & Zahlungsbedingungen
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Alle Preise sind, sofern nicht anders angegeben, in CHF.
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Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 30–40 % fällig; der genaue Betrag steht in der Offerte.
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Der Restbetrag ist spätestens 45 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen.
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Kurzfristige Buchungen (< 45 Tage) sind sofort vollständig zu bezahlen.
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Leistungen Dritter (z. B. Lodges, Mietwagenfirmen, Nationalparks) können abweichen; massgeblich sind deren Bedingungen.
5. Leistungspartner
Der Veranstalter arbeitet mit lokalen Partnern (Guides, Lodges, Fahrzeugvermietern, Safari‑Anbietern usw.) zusammen.
Für deren Leistungen gelten teilweise eigene AGB, die ein integraler Bestandteil des Reisevertrags werden.
6. Änderungen der Reiseleistung
6.1 Durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann Änderungen vornehmen, wenn:
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Sicherheitsgründe dies erfordern
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Wetterbedingungen Anpassungen notwendig machen
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Leistungspartner vor Ort kurzfristig Leistungen anpassen
Der Veranstalter bemüht sich stets um gleichwertigen Ersatz.
6.2 Durch den Kunden
Änderungswünsche nach Vertragsabschluss werden, soweit möglich, umgesetzt.
Allfällige Mehrkosten trägt der Kunde.
7. Rücktritt / Annullation
7.1 Durch den Kunden
Bei Rücktritt gelten folgende Kosten (sofern nicht anders im Angebot angegeben):
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bis 60 Tage vor Abreise: 20 % des Reisepreises
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59–30 Tage vor Abreise: 50 %
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29–15 Tage vor Abreise: 80 %
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weniger als 15 Tage: 100 %
Bereits entstandene Kosten bei Partnern vor Ort werden zusätzlich verrechnet.
7.2 Durch den Veranstalter
Falls unvorhersehbare Ereignisse (politische Lage, Naturereignisse, Krankheit des Guides etc.) die Durchführung verhindern, kann der Veranstalter die Reise absagen.
Bereits bezahlte Beträge werden zurückerstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Versicherungen
Der Kunde ist verpflichtet, eine Reiseannullations‑ und Rückreiseversicherung sowie eine Auslandkrankenversicherung inklusive Rücktransport abzuschliessen.
Bei Selbstfahrertouren wird eine Vollkasko‑Versicherung für das Fahrzeug dringend empfohlen.
9. Haftung
Der Veranstalter haftet:
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für eine sorgfältige Organisation
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für die korrekte Weitergabe der Leistungen der Partner
Der Veranstalter haftet nicht für:
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Leistungen Dritter
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höhere Gewalt, politische Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen
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Verspätungen von Flügen, Fahrzeugen oder Transfers
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Diebstahl, Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände
Die Teilnahme an Aktivitäten (Safaris, Wanderungen, Offroad‑Fahrten etc.) erfolgt auf eigene Gefahr.
10. Gesundheit, Risiken & Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet:
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über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren
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die lokalen Sicherheitsanweisungen (z. B. Wildtiere, Fahrverbote, Nationalpark‑Regeln) zu befolgen
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notwendige Reisedokumente (Pass, Visum, Impfungen) selbst zu organisieren
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur für die Organisation der Reise verwendet und nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben.
Daten können an lokale Partner übermittelt werden, sofern dies für die Durchführung der Reise notwendig ist.
12. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser AGB ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.